Gründung
Was bedeutet Gründung im Bauwesen?
Die Gründung untergliedert sich in den Unterbau als Niveauausgleich sowie die Fundamentierung zur Lastabtragung. Die Nachweise werden nach DIN EN 1997-1 geführt. Der Aufwand für die Gründung kann unterschiedlich sein und ist – neben Gebäudeeigenschaften – abhängig von externen Faktoren.